LKW-Versicherung LKW-Versicherung

Der Abschluss einer gewerblichen LKW-Versicherung ist unerlässlich, da LKWs täglich verschiedensten Risiken ausgesetzt sind. Abhängig von der Größe des LKWs und des gewünschten Versicherungsschutzes variiert der Versicherungsbetrag.

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Das Wichtigste in Kürze:

  • Die LKW-Versicherung ist modular aufgebaut, obligatorisch für die Teilnahme am Straßenverkehr ist die LKW-Haftpflichtversicherung.
  • Darüber hinaus können weitere Bausteine wie die Teilkasko oder Vollkasko, aber auch zur Absicherung des Fahrers dazu vereinbart werden.
  • Grundlegende Unterscheidungen der Versicherungstarife richtet sich nach Stärke und Ausführung, aber auch nach der Nutzung der Fahrzeuge.
  • Neben Einzeltarifen gibt es Flottentarife, die insbesondere im gewerblichen Güterverkehr zum Tragen kommen.

LKW-Versicherung: das ist darunter zu verstehen

Wie jedes andere Kraftfahrzeug, das im Straßenverkehr bewegt werden soll, benötigen Lastkraftwagen unabhängig von ihrer Größe und Ausführung zumindest eine LKW-Haftpflichtversicherung: Diese ist schon Voraussetzung dafür, dass das Fahrzeug zugelassen werden kann. Darüber hinaus stehen weitere zubuchbare Leistungen zur Auswahl: Einerseits wären das die Teilkasko oder Vollkasko, die sich mit verschiedenen Schäden am Fahrzeug befassen, andererseits lässt sich aber auch eine Absicherung des Fahrers vereinbaren.

Die Tarife zur LKW-Versicherung unterscheiden sich gravierend – und das gleich in mehrfacher Hinsicht:

Nutzlast

  • Klein-LKW bis 1 t
  • LKW bis 3,5 t Gesamtgewicht
  • LKW über 3,5 t
  • Zugmaschinen

Nutzung

  • private Nutzung oder Werkverkehr
  • gewerblicher Güterverkehr

Ein seriöser LKW-Versicherungsrechner muss also von vornherein diese Selektionen vornehmen, um überhaupt ein belastbares Ergebnis erzeugen zu können. Umso wichtiger ist die Klarheit zu den verschiedenen Begrifflichkeiten:

So kann Werkverkehr gewählt werden, wenn die relevanten Fahrzeuge vom Halter zum Transport eigener Waren genutzt werden – entweder im privaten Bereich oder auch von Unternehmen. Ob es sich dabei um Güter handelt, die der Fahrzeughalter erworben oder verkauft, hergestellt, erzeugt oder gewonnen bzw. gemietet oder vermietet haben, ist dabei irrelevant. Ausschlaggebend ist, dass die Beförderung vom unternehmenseigenen Personal unentgeltlich erledigt wird.

Davon abzugrenzen ist der Güterverkehr, der entgeltlich oder geschäftsmäßig von Unternehmen für Dritte übernommen wird. Dabei ist die Ausführung der LKW, von den Klein-LKW bis 1 t abgesehen, irrelevant: Auch wenn LKW das zulässige Gesamtgewicht von 3,5 t nicht überschreiten, können sie durchaus als Fahrzeug im Güterverkehr versichert werden, sofern sie den Warentransport entgeltlich für Dritte erledigen.

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Für wen ist eine LKW-Versicherung sinnvoll?

Jeder Halter eines Lieferwagens, Klein-LKW, Lastkraftwagens oder einer Zugmaschine benötigt eine passende LKW-Versicherung – zumindest eine LKW-Haftpflichtversicherung. Diese gewährleistet nämlich die korrekte Regulierung der Schäden, die aus dem Betrieb des LKW heraus Dritten fahrlässig oder grob fahrlässig zugefügt werden. Deswegen umfasst die LKW-Haftpflichtversicherung Personen-, Sach- und Vermögensschäden – und das in Millionenhöhe.

Wie jede andere Haftpflichtversicherung auch erfüllt diese obligatorische Absicherung mehrere Funktionen:

  • Sie prüft die Rechtmäßigkeit der gegen den Fahrzeughalter gerichteten Schadenersatzforderungen – und zwar sowohl dem Grund als auch der Höhe nach.
  • Sind die Forderungen nicht begründet, wehrt sie diese ab. Bei Bedarf schaltet die Versicherung dazu auch Gutachter ein und trägt die Auseinandersetzung vor Gericht aus.
  • Ist die Haftungsfrage eindeutig geklärt, begleicht die LKW-Haftpflicht die Forderungen der Geschädigten.

Damit genießen die Fahrzeughalter unter dem Strich einen passiven Rechtsschutz vor überzogenen und unbegründeten Schadenersatzforderungen.

Schadensfreiheit

Schon bei dieser Pflichtversicherung für LKW gehen die Angebote am Markt weit auseinander, doch auch hier gilt: Eine billige muss nicht zwangsläufig eine günstige LKW-Versicherung sein. Während nämlich einige Versicherer mit Deckungssummen von 50 Millionen Euro pro Jahr für Personen-, Sach- und Vermögensschäden agieren, bieten andere einen Versicherungsschutz von 100 Millionen für alle jährlich anfallenden Haftpflichtschäden an. Doch insbesondere bei Personenschäden, aber auch bei Umweltschäden, die beispielsweise durch unfallbedingt auslaufende Flüssigkeiten verursacht werden, summieren sich die Schadenkosten schnell auf enorme Beträge. Übersteigen diese die Deckungssummen, muss der Fahrzeughalter selbst dafür aufkommen.

Auf der anderen Seite wird schadenfreies Fahren auch in der LKW-Versicherung belohnt: Für jedes unfallfreie Jahr erfolgt die Einstufung in eine Schadenfreiheitsklasse, die sich in Rabatten auf den Versicherungsbeitrag niederschlägt. Die Rabattstaffeln variieren zwar in Abhängigkeit vom Versicherer, trotzdem können die SF-Klassen auch bei einem Versichererwechsel übertragen und auf den Beitrag angerechnet werden. Sinnvoll ist es daher, einen detaillierten Tarifrechner zu nutzen. So lassen sich Preis und Leistung ins Verhältnis setzen, um auf dieser Grundlage eine tragfähige Entscheidung zu treffen.

Dieser Grundsatz gilt auch für darüber hinausgehende zubuchbare Leistungen, wie beispielsweise die Teilkasko oder Vollkasko sowie die Absicherung des Fahrers selbst.

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Zubuchbare Leistungen: das wird geboten

Bietet die Haftpflichtversicherung Schutz vor den finanziellen Folgen der Schäden, die aus dem Fahrzeugbetrieb heraus Dritten zugefügt werden, befassen sich Teilkasko oder Vollkasko mit den Beschädigungen am eigenen Fahrzeug selbst:

Teilkasko

Der Versicherungsumfang einer Teilkasko kann durchaus variieren, grundsätzlich sollten folgende Schwerpunkte abgesichert sein:

  • Bruchschäden an der Verglasung
  • Entwendung
  • Brand- und Explosionsschäden
  • Schäden durch Naturgewalten
  • Kurzschlüsse in der Verkabelung sowie deren Folgeschäden
  • Zusammenstöße mit Tieren

Allerdings reduzieren einige Versicherungsgesellschaften den Leistungsumfang, beispielsweise decken einige die Beschädigungen durch Zusammenstöße mit Haarwild ab, andere schließen auch bestimmte Vögel mit ein, einige wenige heben die Einschränkungen generell auf. Auch das Thema Marderbiss wird unterschiedlich gehandhabt, hier lohnt sich ein genauer Blick auf die Versicherungsbedingungen, was insbesondere durch einen LKW-Versicherungsvergleich vereinfacht wird. Da die Teilkasko keinem Rabattsystem unterliegt, erfolgt nach einem Schaden auch keine Hochstufung. Der Beitrag kann jedoch durch eine Selbstbeteiligung reduziert werden.

Vollkasko

Diese umfassende Absicherung baut auf der eingeschlossenen Teilkasko auf und erweitert deren Versicherungsumfang um:

  • Unfallschäden – selbst verschuldete und durch unbekannte Dritte verursachte
  • Schäden durch Vandalismus bzw. mutwillige Beschädigungen

Weitere Einschlüsse, wie beispielsweise Beschädigungen auf Fähren oder Schiffstransporten, sind durchaus möglich. Auch in dieser Frage sollte eine Entscheidung nach Abwägung von Leistungen und Kosten getroffen werden.

Im Gegensatz zur Teilkasko belohnt die Vollkasko Schadenfreiheit: Wie in der Haftpflicht erfolgt für jedes unfallfrei zurückgelegte Jahr die Einstufung in eine bessere Schadenfreiheitsklasse. Entsprechend der jeweiligen Rabattstaffel können sich die Kosten für die Vollkasko drastisch reduzieren. Ein weiteres Instrument zur Beitragsgestaltung ist die Selbstbeteiligung, die für Teilkasko und Vollkasko unabhängig voneinander vereinbart werden kann. So lässt sich beispielsweise festlegen, dass Teilkaskoschäden ohne einen Eigenanteil reguliert werden sollen, bei Vollkaskoschäden jedoch 500 oder 1.000 Euro pro Schadenfall selbst getragen werden.

Kasko-Extra-Versicherung (KEX)

Dieser zur Vollkasko zubuchbare Baustein empfiehlt sich insbesondere für gewerblich genutzte und kostenintensive LKW, er beinhaltet nämlich:

  • Bremsschäden, die unmittelbar durch das Abbremsen eines Fahrzeuges verursacht werden
  • Betriebsschäden, die auf Materialermüdung, Abnutzung oder falsche Bedienung zurückzuführen sind
  • Bruchschäden, die durch Gewaltbruch entstehen

Nicht versichert sind jedoch die daraus resultierenden Folgeschäden, wie beispielsweise der Verlust von Treibstoffen, Schäden wegen der Verwendung reparaturbedürftiger Teile oder Beschädigungen an Motoren und Getrieben. Sollte es zu einem KEX-Schaden kommen, belastet dieser nicht die SF-Klasse für Vollkasko. Eine Selbstbeteiligung kann hingegen in der Regel vereinbart werden.

Insassen-Unfallversicherung

Diese Absicherung des Fahrers und bei Bedarf auch weiterer Insassen bezieht sich auf dauerhafte unfallbedingte Verletzungen oder Todesfälle. Vorgesehen sind vom Grad der Invalidität abhängige Entschädigungen und Todesfallleistungen. Die Höhe der Leistungen kann innerhalb bestimmter Grenzen frei gewählt werden. Dabei ist die konkrete Person des Fahrers oder der Fahrer nicht relevant, die Insassen-Unfallversicherung gilt jeweils für das Fahrzeug.

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LKW-Versicherung: das ist ausgeschlossen

Die Leistungsausschlüsse variieren ebenfalls von Anbieter zu Anbieter, allerdings gibt es einige grundsätzliche Regelungen:

So sind vorsätzliche Schäden, die an oder mit den Fahrzeugen verursacht werden, generell nicht versichert. Während in der LKW-Haftpflicht fahrlässig und grob fahrlässig herbei geführte Schäden abgesichert sind, bieten die meisten Vollkaskoversicherungen nur Schutz für fahrlässig verursachte Schäden. Einige gehen jedoch weiter und verzichten auf die Einrede wegen grober Fahrlässigkeit – es einen entscheidenden Pluspunkt im Vergleich darstellt.

Darüber hinaus gelten Schäden in den Fahrzeuginnenräumen, an der Ladung oder an den Reifen regelmäßig als nicht versichert. In puncto Ladung empfiehlt sich eine separate Absicherung: Für den Werkverkehr wäre dies im Rahmen einer Warentransportversicherung, für den gewerblichen Güterverkehr eine Verkehrshaftungsversicherung, die auf den speziellen Bedarf zugeschnitten werden kann, zu erledigen.

Um die Details im jeweiligen Versicherungsumfang explizit analysieren zu können, empfiehlt sich ein LKW-Versicherungsvergleich: Hier werden übersichtlich die Ein- und Ausschlüsse sowie Entschädigungsgrenzen für die einzelnen Punkte dargestellt. So gehen die Versicherungsgesellschaften mit vielen Leistungsfällen unterschiedlich um, wie beispielsweise die Dauer einer Neuwertentschädigung nach Erstzulassung oder die genaue Definition der Naturgewalten, die in der Teilkasko versichert sind.

Das zeichnet gute Anbieter für die LKW-Versicherung aus

Angesichts der Komplexität der Tarife wird es nur in einigen Fällen, nämlich für Privatpersonen und kleine Firmen, ausreichen, die LKW-Versicherung online berechnen und auf dieser Grundlage eine Entscheidung treffen zu wollen. Sobald nämlich mehrere LKW versichert werden sollen, kommen Flottentarife in Frage. Hier wird unterschieden nach der Anzahl und der Nutzung der Fahrzeuge. So wird die LKW-Versicherung bis 3 Fahrzeuge in der Regel nach Einzeltarifen organisiert, sobald aber eine größere Anzahl abgesichert werden soll, können abweichende Flottenmodelle genutzt werden.

Die Bandbreite der Flottentarife ist groß, einerseits können Beitragsklassenmodelle und andererseits Stückkostenmodelle genutzt werden. Diese lassen sich nur begrenzt selbst berechnen, meist sind dafür Verhandlungen mit dem jeweiligen Versicherer notwendig. Dabei spielen nicht nur die Fahrzeuge selbst, sondern auch die vorhandenen SF-Klassen sowie Schadenquoten der letzten Jahre eine Rolle.

Gute Anbieter eröffnen deswegen die Möglichkeit, die LKW-Versicherung auf den konkreten Bedarf zuzuschneiden – sowohl in Bezug auf den Versicherungsumfang als auch in puncto Tarifmodell. Insbesondere bei großen Flotten muss die An- und Abmeldung von Fahrzeugen unkompliziert möglich sein, um die effektive Auslastung der Fahrzeuge nicht durch unnötige Verzögerungen zu beeinträchtigen und trotzdem den benötigten Versicherungsschutz zu gewährleisten.

Darüber hinaus ist insbesondere in der LKW-Versicherung die Schadenabwicklung das entscheidende Qualitätskriterium: Werden die Fahrzeuge gewerblich genutzt, müssen sie im Bedarfsfall schnell repariert und in den Betrieb zurückgeführt werden können. Hier können vor allem die spezialisierten Versicherungsgesellschaften auf stringente Prozesse und eine enge Abstimmung mit den Unternehmen verweisen.

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Was ist im Schadensfall zu tun?

  • Absichern der Unfallstelle: Warnblinkanlage ein- und Warndreieck aufstellen
  • Bei Bedarf erste Hilfe leisten und Hilfe holen
  • Beweise aufnehmen: Fotografieren, Skizze der Unfallstelle anfertigen,
  • Unfallprotokoll ausfertigen:
    amtliche Kennzeichen, Namen und Kontaktdaten der Unfallgegner, Führerschein und Ausweispapiere
    Versicherungsgesellschaft und Vertragsnummer, Ort, Datum, Uhrzeit, Kontaktdaten eventueller Zeugen
  • Verkehrsfluss herstellen: Eventuell nach Markierung Fahrzeug zur Seite räumen
  • Kein Schuldanerkenntnis abgeben – das erledigt die Haftpflicht
  • Versicherung umgehend informieren
  • Schadensregulierung im Verhältnis zur Rückstufung im SFR prüfen, eventuell kleinere Schäden selbst tragen