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Sebastian Rachor, Geschäftsführung
 

Ihre Vorteile

 
  • Testsieger mit Bestnote "sehr gut"
  • Unser Inkasso zahlt Ihr Schuldner
  • Jederzeit erreichbar und transparent
  • Schnelle außergerichtliche Beitreibung
  • Wir beantragen für Sie den Mahnbescheid
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Sie zahlen niemals auch nur einen Cent an FORDERUNG.COM.

Zahlungen erhalten wir ausschließlich von Ihren Schuldnern, egal was passiert.
Auf diese Weise werfen Sie niemals "gutes Geld schlechtem Geld" hinterher.

Dadurch, dass Ihre Schuldner Ihnen gegenüber in Verzug geraten sind, bezahlen diese unsere Vergütung, wenn Sie uns damit beauftragen, Ihre Forderung für Sie durchzusetzen.

Ihre Schuldner zahlen also unsere Vergütung an uns, bspw. auf Basis des so genannten Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG), das nicht nur für Rechtsanwälte gilt sondern auch für zugelassene Inkassodienstleister wie die FORDERUNG.COM GmbH.

Falls Ihr Schuldner nach unserem Inkassoschreiben nicht zahlt, beantragen wir für Sie den gerichtlichen Mahnbescheid gegen den Schuldner. Kann Ihr Schuldner nicht zahlen, bspw. wegen einer (Verbraucher-) Insolvenz, sind unsere Kosten nicht durch Sie auszugleichen. Unsere Tätigkeit erfolgt auf einer echten Erfolgsbasis.

Sie entscheiden auf Basis vorliegender Bonitätsinformationen und unserer rechtlichen Einschätzung, ob wir für Sie Klage erheben sollen. Wir beteiligen uns mit bis zu 100 % an den Prozesskosten.


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Häufig gestellte Fragen




"incassare" (ital.) bedeutet "einkassieren" oder "Geld einziehen". FORDERUNG.COM zieht Ihre offene Forderung bei Ihrem Schuldner ein und überweist diese an Sie weiter.

Wir erhalten Einblick in Ihre Forderung und Sie erteilen uns das Mandat, diese beizutreiben und übermitteln uns bspw. eine Rechnung, einen Vertrag oder sonstige Unterlagen, aus denen Ihre Forderung hervorgeht. Wir prüfen die Forderung und nehmen das Mandat an. Im zweiten Schritt kontaktieren wir Ihren Schuldner und fordern diesen auf, Ihre Forderung nunmehr unverzüglich zu bedienen. Bleibt dies erfolglos, betreiben wir für Sie das gerichtliche Mahnverfahren, das dann mit dem Erlass und der Vollstreckung des sogenannten Vollstreckungsbescheids endet, falls der Schuldner nicht Widerspruch erhebt gegen den Mahnbescheid. In diesem Fall führen wir das Klageverfahren vor Gericht durch - jeweils auf unser Risiko.

In einem Wort: Nichts. Unsere Mandanten zahlen niemals Geld an uns, wir holen uns unsere Vergütung von Ihren Schuldnern. Auch gehen Sie keinerlei Risiken ein und zahlen bspw. auch keinerlei Gerichts- oder Anwaltskosten für den Fall, dass die Forderung vor Gericht durchgesetzt werden muss. Hier übernehmen wir auf unser Risiko sämtliche Gebühren und Auslagen. Die Beauftragung von FORDERUNG.COM ist also für Sie als Mandanten komplett risikofrei.

Dadurch, dass Ihre Schuldner Ihnen gegenüber in Verzug geraten sind, müssen diese die durch uns entstehenden Kosten ersetzen und wir fordern unsere Vergütung daher direkt gegenüber Ihren Schuldnern ein, die diese dann an uns bezahlen. Unsere Gebühren richten sich vor allem nach der Rechtsanwaltsvergütung (RVG) und ist daher vom Einzelfall abhängig. Zahlt Ihr Schuldner nichts an uns, gehen wir leer aus - von Ihnen erhalten wir in keinem Fall jemals Geld.

Sie müssen uns nur Ihre Forderung übermitteln (bspw. durch eine Rechnung, einen Vertrag oder ein ähnliches Dokument). Falls diese nicht intuitiv verständlich ist, werden wir Sie noch bitten, uns Ihre Forderung zu erklären - ansonsten müssen Sie gar nichts tun, den Rest übernehmen wir.

In aller Regel vergeht vom Ausfüllen unseres Online-Formulars bis zu unserem ersten Schreiben an Ihren Schuldner keine 24 Stunden. Fehlen uns relevante Informationen, arbeiten wir mit Ihnen daran, diese unmittelbar zu beschaffen. Nicht selten haben Sie innerhalb von einer Woche schon Geld von uns auf Ihrem Konto.

Rechtsanwälte verlangen in der Regel auch dann ein Honorar von ihrem Mandanten, wenn sie nicht erfolgreich sind. Wir als Inkasso-Unternehmen erhalten nur dann eine Vergütung, wenn wir auch die Forderung entsprechend eingetrieben haben - sonst erhalten wir gar nichts, sodass Sie niemals in die Lage kommen, mit der Mandatierung einen Verlust zu erleiden. Beim Anwalt kann Ihnen genau das passieren und Sie haben in dem Fall dann nicht nur Ihre Forderung nicht durchgesetzt sondern zusätzlich noch Anwaltskosten produziert, auf denen Sie sitzen bleiben. Außerdem setzen wir - falls nötig - Ihre Forderung auch vor Gericht für Sie durch. Und übernehmen dabei - anders als Anwälte - das komplette Risiko und zahlen alle Gerichts- und Prozesskosten aus unserer Tasche.

In einem Wort: Immer. Egal ob es dabei um die Vollstreckung eines Titels geht, den Sie schon haben oder um die außergerichtliche oder gerichtliche Geltendmachung Ihrer Forderung gegenüber Ihrem Schuldner. Durch die Beauftragung eines Inkassounternehmens sorgen Sie dafür, dass Sie mit diesem in einem Boot sitzen (zumindest bei FORDERUNG.COM): Wir können nur dann Geld verdienen, wenn wir erfolgreich sind in der Beitreibung Ihrer Forderung - sind wir das nicht, gehen wir leer aus. Sie gehen also mit unserer Mandatierung keinerlei Risiken ein, im schlimmsten Fall stehen Sie so da als hätten Sie uns nie mandatiert (falls wir erfolglos sein sollten). Im besten Fall haben Sie innerhalb weniger Tage Ihr Geld auf dem Konto.

In einem Wort: Selbstverständlich. Egal woher Ihre Forderung kommt, ob Sie eine private oder geschäftliche Forderung durchsetzen möchten, Sie können jederzeit problemlos einen Inkassoauftrag erteilen.

In einem Wort: Jederzeit. Allerdings sollten Sie Ihren Schuldner zum Zeitpunkt der Beauftragung des Inkassounternehmens bereits bspw. durch Mahnung in Verzug gesetzt haben. Befindet sich Ihr Schuldner bereits in Verzug (bspw. weil Sie in einem Vertrag ein Zahlungsdatum vereinbart haben, das dieser überschritten hat), bedarf es keiner Mahnung.

Selbstverständlich können Sie Ihre Forderung auch verkaufen - wir kaufen häufig auch Forderungen von Mandanten an. Der enorme Vorteil dabei für Sie ist, dass Sie sofort Ihr Geld haben - allerdings meistens nicht die volle Forderungshöhe. Sofern Sie hieran Interesse haben, geben Sie uns einfach kurz Bescheid, dann unterbreiten wir Ihnen ein Angebot zum Kauf Ihrer Forderung.

Keinen Cent. Im Gegensatz zu einem Anwalt sind wir rein auf Erfolgsbasis tätig und Sie müssen weder die Kosten unserer Tätigkeit noch Gerichts-, Prozess- oder Mahnkosten vorlegen oder gar bezahlen. Anwälte verlangen in der Regel Vorschüsse und übernehmen auch nicht das Risiko für anfallende Gerichts- und Prozesskosten. Beauftragen Sie uns mit der Durchsetzung Ihrer Forderung, sind alle Kosten unser Risiko - Sie zahlen niemals Geld an uns.


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Vertretungsberechtigte Geschäftsführung: Sebastian Rachor • Telefon: +49 (0) 40 228 673 65 • E-Mail: info (at) forderung.com • Registergericht: Amtsgericht Hamburg • Registernummer: HRB 165330 • Aufsichtsbehörde: Amtsgericht Hamburg • Rechtsdienstleistungsregister: 3712E/01/0679 • Inhaltlich Verantwortlicher: Sebastian Rachor • UStIdNr: DE 339 824 845