Gerichtliches Mahnverfahren Gerichtliches Mahnverfahren | © Wolfilser | fotolia.com

In Deutschland ist es üblich geworden, offene Rechnungen nicht pünktlich zu bezahlen. Viele Unternehmen leiden darunter, denn eine ausreichende Liquidität ist für die Deckung der eigenen Ausgaben wichtig. Vorbeugen können Betriebe mit einem effektiven Mahnsystem. In diesem Ratgeber erfahren Sie alles Wichtige zum Thema gerichtliches Mahnverfahren und Mahnbescheid.

Gläubiger, deren Forderungen trotz Anmahnung nicht beglichen werden, können ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten. Dafür muss kein Rechtsanwalt beauftragt werden, einen Mahnbescheid kann jedes Unternehmen selbst beantragen, sogar online. Die Kosten dafür muss der Schuldner übernehmen.

Tipp: Wenn Sie Ihr Mahnwesen outsourcen möchten empfehlen wir für KMU, Selbstständige und Freiberufler das webbasierte Inkassounternehmen aifinyo. Die Leistungen umfassen das Mahnwesen, die vorgerichtliche Betreibung Ihrer Forderungen, das gerichtliche Mahnverfahren bis zur Zwangsvollstreckung und die Sicherung & Überwachung von bereits titulierten Forderungen.

Gerichtliches Mahnverfahren: was ist zu beachten?

Für ein erfolgreiches Mahnverfahren sollte die Forderung unstrittig sein. Früher gab es in Schreibwarengeschäften die amtlichen Vordrucke für den Mahnbescheid, heute wird das Verfahren mit Hilfe von Vorlagen des Internets online abgewickelt. Für den Bescheid sind auf verschiedenen Portalen Muster erhältlich. Zuständig für die Mahnverfahren sind die zentralen Mahngerichte des Bundeslandes, in dem der Antragsteller seinen Sitz hat.

Im Vordruck sind die Bezeichnung des Schuldners, seine Anschrift und die Forderung genau anzugeben. Die Kosten und Gebühren, die für den Mahnbescheid angefallen sind, sowie die errechneten Zinsen werden gleichzeitig eingefordert. Die Vorlage kann ausgedruckt werden und ist vom Antragsteller zu unterzeichnen.

Mahngerichte nehmen die Anträge dann schriftlich entgegen. Eine Übertragung online ist zwar möglich, aber dafür werden eine Signaturkarte und ein Kartenlesegerät oder das Barcodeverfahren benötigt. Im Gericht werden die Mahnbescheide dann von Rechtspflegern bearbeitet und anschließend dem Schuldner übermittelt. Eine Überprüfung, ob die Forderung rechtmäßig ist, wird aber nicht durchgeführt. Für die Arbeit des Gerichts fällt eine Gebühr an, die der Antragsteller vorab entrichten muss.

Was passiert, wenn trotz Mahnbescheid keine Zahlung erfolgt?

Erkennt der Kunde die Forderung nicht an, so kann er dem Mahnbescheid innerhalb von zwei Wochen auch ohne Begründung widersprechen. Ein Muster dafür ist dem Bescheid beigefügt. Anschließend leiten die Mahngerichte ein Streitverfahren ein, in dem sich beide Seiten zum Sachverhalt äußern können.

Ohne Widerspruch ist der Schuldner verpflichtet, die eigentliche Forderung, die Kosten des Verfahrens sowie die Zinsen zu bezahlen. Dafür hat er 14 Tage Zeit. Verstreicht diese Frist, ohne dass der geforderte Betrag beim Gläubiger eingeht, kann dieser ohne weitere Ankündigung einen Vollstreckungstitel beantragen. Dafür wendet er sich wieder an das zuständige Mahngericht. Auch hierfür finden sich online Vorlagen.

Das Mahngericht erlässt dann einen Vollstreckungsbescheid, der dem Schuldner entweder zugestellt oder von einem beauftragten Gerichtsvollzieher überbracht wird. Auch gegen diesen Bescheid kann mit einer Frist von 14 Tagen Widerspruch eingelegt werden. Danach wird er vollstreckbar. Der Gerichtsvollzieher kann dann also pfänden. Das gerichtliche Mahnverfahren ist damit ein formelles, aber sehr einfaches Rechtsverfahren, das dem Gläubiger kostengünstig zu seinem Geld hilft.

Tipp: Wenn Sie Ihr Mahnwesen outsourcen möchten empfehlen wir für KMU, Selbstständige und Freiberufler das webbasierte Inkassounternehmen aifinyo. Die Leistungen umfassen das Mahnwesen, die vorgerichtliche Betreibung Ihrer Forderungen, das gerichtliche Mahnverfahren bis zur Zwangsvollstreckung und die Sicherung & Überwachung von bereits titulierten Forderungen.