fördermittel Fördermittel | ©skitterphoto | unsplash.com

Für einen gelungenen Unternehmensstart ist neben reichlich Motivation, einer guten Geschäftsidee und einem soliden Businessplan auch das nötige Kapital erforderlich. In Deutschland wird glücklicherweise niemand mit seiner Idee allein gelassen, denn Unternehmensgründern stehen vielfältige Fördermöglichkeiten zur Verfügung. Wir haben im Folgenden einige der wichtigsten Anlaufstellen für Fördermittel für Sie herausgesucht und erläutern die wichtigsten Voraussetzungen für die erfolgreiche Akquisition von Fördergeldern.

Voraussetzungen für Fördermittel

Die wichtigste Voraussetzung für Fördermittel ist neben einer guten Geschäftsidee ein möglichst detaillierter Businessplan, denn hier wird das gesamte Vorhaben, also alle Ideen, Pläne und Erwartungen konkretisiert und schriftlich niedergelegt. Banken und andere Kreditgeber erwarten einen detaillierten Businessplan, aus dem eine saubere wie überzeugende Planung hervorgeht, die keine Fragen offen lässt. Denn schließlich möchten Kreditinstitute ganz genau wissen, wem sie zu welchem Zweck Geld überlassen. Unternehmensgründungen sind in der Regel mit großen Summen verbunden, weswegen in einem Businessplan also nichts dem Zufall überlassen werden sollte. So ist es beispielsweise erforderlich, dass

  • Sie vorsichtig planen
  • ein Plan B für den Fall der Fälle bereitliegt
  • die Umsatzerwartungen auch begründet werden können
  • genügend Marktkenntnis vorhanden ist.

Hier gibt es ein paar praktische Tipps und Hinweise darüber, wie man einen Businessplan erstellt und Fehler vermeidet.

Guter Rat ist förderfähig: Beratungsförderung

Guter Rat kann bekanntlich teuer sein. Um sich diesen Rat auch leisten zu können, gibt es spezielle Förderprogramme für Beratungsleistungen. Es kann schließlich nie schaden, eine zweite Meinung zum eigenen Vorhaben einzuholen, noch dazu, wenn es sich um die eines ausgewiesenen Experten handelt. Studien belegen, dass sich die Erfolgsaussichten bei einer Gründung verbessern, wenn junge Unternehmer sich den Rat erfahrener Berater einholen. Das weiß auch der Staat, weswegen er Beratungsleistungen fördert und einen Großteil des Beraterhonorars übernimmt.

Günstig und fair: Förderkredite der KfW

Ist der Anfang gemacht, geht es an die eigentliche Umsetzung der Geschäftsidee und damit auch an die Finanzierung all dessen, was dazu an Immobilien, Ausstattung und Fachkräften benötigt wird. Seit vielen Jahren gehört die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu den ersten Adressen, wenn es um staatliche Fördermittel geht. Die KfW-Bank ist selbst ein halbstaatliches Unternehmen und sticht aus dem Angebot vor allem durch ihre niedrigen Zinsen und fairen Konditionen hervor. Vor allem im Vergleich zu den Krediten normaler Geschäftsbanken tut sich die KfW immer wieder als günstigste Option hervor.

Das Spektrum an Fördermöglichkeiten bei der KfW-Bank ist äußerst umfangreich. So gibt es über den ERP-Gründerkredit StartGeld bereits bis zu 125.000 EUR für Unternehmensneugründungen. Finanziert werden dabei sowohl Investitionen als auch laufende Kosten. Die Laufzeit dieses Kredites beträgt 5 Jahre und soll neben der Gründung selbst auch die Festigung des jungen Unternehmens sichern. Erleichternd kommt hinzu, dass für die Inanspruchnahme des StartGelds keinerlei Eigenkapital erforderlich ist und die KfW selbst 80 % des Kreditrisikos übernimmt. Ist ein deutlich höherer Kreditbetrag vonnöten, kann das ERP-Kapital für Gründung weiterhelfen, denn hier stehen dem Kreditnehmer bis zu 500.000 EUR zur Verfügung. Während der ersten 7 Jahre fallen nur Zinszahlungen und keinerlei Tilgungsraten an und die KfW übernimmt das Kreditrisiko. Dieser Kredit kann sowohl zur Gründung als auch zur Festigung der Existenz in Anspruch genommen werden – und zwar für bis zu drei Jahre ab Gründung.

Alles auf Anfang: Gründungszuschuss

Wer aus der Arbeitslosigkeit (ALG I) heraus eine Gründung anstrebt, findet im Gründungszuschuss das richtige Instrument zur Finanzierung. Dieser Zuschuss dient als finanzielle Unterstützung während der Anfangsphase der Selbstständigkeit. Natürlich ist der Zeitraum großzügiger bemessen, da die wenigsten Unternehmen vom ersten Tag an Profit erwirtschaften. Der Zuschuss wird deswegen über 15 Monate hinweg mit 300 EUR pro Monat ausbezahlt, um gerade während dieser kritischen Phase die soziale Absicherung zu gewährleisten. Übrigens steht mit dem Einstiegsgeld auch Empfängern von ALG II eine Fördermöglichkeit zur Verfügung. Die Höhe dieser Förderung wird individuell bemessen, weswegen eine detaillierte Planung im Vorfeld auch hier wieder wichtig ist. Der Förderzuschuss wird über einen Zeitraum von 24 Monaten ausgezahlt.

BAFA-Förderung für Gründer

Auch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ist eine gute Adresse für Unternehmensgründer. So bietet das BAFA mit dem Programm “Förderung des unternehmerischen Know-hows” beispielsweise eine Möglichkeit, mit der sich junge Unternehmer das nötige Hintergrundwissen aneignen können. Gründer können sich hier von qualifizierten Beratern zu den verschiedensten wirtschaftlichen, finanziellen, organisatorischen und personellen Fragestellungen beraten lassen. Das Angebot richtet sich in erster Linie an junge Unternehmen, die noch nicht länger als zwei Jahre am Markt sind, sowie an Bestandsunternehmen ab dem dritten Jahr seit der Gründung. Zusätzlich gilt das Angebot für Unternehmen, die, unabhängig von ihrem Alter, in Schwierigkeiten geraten sind und auf Basis einer fundierten Beratung wieder in sicheres Fahrwasser gelangen möchten.

Das BAFA ist auch am INVEST-Zuschuss für Wagniskapital beteiligt. Hierbei handelt es sich um ein Förderprogramm, das jungen Unternehmen mit innovativen Geschäftsideen finanziell unter die Arme greifen soll. Das Geld kommt in diesem Fall von privaten Investoren, die sich über das Wagniskapital an den Unternehmen beteiligen. Von den investierten Summen erhalten sie im Anschluss 20 % vom BAFA zurückerstattet, wodurch das Risiko einer Investition gesenkt und diese zu einem Fünftel vom Staat getragen wird. Voraussetzung ist, dass das junge Unternehmen mit dem Prädikat “Förderfähig für INVEST” versehen und ein entsprechender Antrag beim BAFA gestellt wird.