Tipp: Wir empfehlen Ihnen die Gewerbeversicherungen und Angebote von Finanzchef24. Hier finden Sie die passende Versicherung für Ihr Geschäft.
Das Wichtigste in Kürze
- Wenn Sie Ihrer unternehmerischen Tätigkeit nicht nachgehen können, haben Sie dennoch laufende Kosten und einen entgangenen Betriebsgewinn durch die Betriebsunterbrechung. Die Betriebsunterbrechungsversicherung hält Ihre Existenz aufrecht.
- Es ist zu unterscheiden, ob es sich um kleinere und mittelständische Unternehmen oder um Selbstständige und Freiberufler handelt.
- Die Betriebsunterbrechungsversicherung kann um weitere Bausteine und Versicherungen erweitert werden, um so einen optimalen Versicherungsschutz aufweisen zu können.
Betriebsunterbrechungsversicherung – was ist das eigentlich?
Nicht umsonst wird die Betriebsunterbrechungsversicherung auch als Ertragsausfallversicherung bezeichnet – damit ist der Zweck im Prinzip schon auf den Punkt gebracht: Diese Versicherung gleicht den finanziellen Verlust durch einen unerwarteten Ausfall oder eine Beeinträchtigung des Geschäftsbetriebes aus. Nach einem versicherten Schaden werden folgende Kosten übernommen:
- entgangener Betriebsgewinn,
- fortlaufende Kosten wie Löhne, Versicherungen, Steuern, Provisionen sowie
- Abschreibungen, Miete, Zinsen, Werbung u.a.
In der Regel werden diese Erstattungen auf 12 Monate ab Eintritt des versicherten Sachschadens befristet. Damit sorgt die Betriebsunterbrechungsversicherung für finanzielle Sicherheit im Falle einer schadenbedingten Unterbrechung des normalen Geschäftsbetriebes.
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Welche Arten der Ertragsausfallversicherung gibt es?
Die unterschiedlichen Versicherungsmodelle der Betriebsunterbrechungsversicherung tragen den zu differenzierenden Bedarfen an Versicherungsschutz Rechnung. Einerseits variieren die Modelle in Bezug auf die versicherten Gefahren, andererseits auf die Berechnung der relevanten Schadenersatzsummen:
Einerseits wird die Absicherung einer Betriebsunterbrechung regelmäßig an die Geschäftsinhaltsversicherung gekoppelt, was eine Limitierung der Schadenersatzleistung auf die Versicherungssumme zur Folge hat. Andererseits können Unternehmen separate Betriebsunterbrechungsversicherungen abschließen, die auf verschiedene Risiken abstellen und nach dem üblicherweise generierten Umsatz kalkuliert werden. Ausschlaggebend für die passende Auswahl sind immer die konkreten Gegebenheiten.
Absicherung für KMU
Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) gehen enorme Risiken ein, sollte die Produktion oder der Betriebsablauf über längere Zeit beeinträchtigt sein oder ganz ausfallen. Im Extremfall ist die wirtschaftliche Existenz in Gefahr. Eine Betriebsunterbrechungsversicherung sollte für die gesamte Zeit der Betriebsunterbrechung die Fixkosten ersetzen – und zwar angefangen bei den technischen Betriebskosten über die Lohn- und Versicherungskosten bis hin zu den fälligen Steuerzahlungen. Gängige Ursachen für eine Betriebsunterbrechung sind hier Sachschäden und Störungen in der Lieferkette.
Selbstständige und Freiberufler
Kann ein Freiberufler oder Selbstständiger wegen eines unvorhergesehenen Ereignisses für eine bestimmte Zeit nicht arbeiten, geht es schnell an die Existenz: Das Umsatzaufkommen hängt oft genug von der Leistung des Unternehmers direkt ab. Eine Betriebsunterbrechung bedeutet naturgemäß, dass selbst die laufenden Kosten nicht mehr eingespielt werden können. Das kann zum Beispiel schon der Fall sein, wenn der Selbstständige oder Freiberufler schwerwiegend erkrankt oder einen Unfall mit langwierigen Folgen erleidet. Der Bedarf einer Betriebsunterbrechungsversicherung für Selbstständige und Freiberufler reicht also weit über den gängigen Umfang einer an die Sachversicherung gekoppelte Betriebsunterbrechung, die auf die vereinbarte Versicherungssumme begrenzt ist, hinaus.
Hier bieten sich zwei unterschiedliche Versicherungsvarianten an, die ganz nach Bedarf kombiniert werden sollten:
- Die Schadenersatzsumme einer separaten Betriebsunterbrechungsversicherung lässt sich an den Umsatz anpassen.
- Alternativ oder zusätzlich können die persönlichen Risiken über eine Krankentagegeldversicherung abgefangen werden, sodass der Unternehmer zumindest einen Großteil seines Einkommens absichern kann.
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Beispiele: Welche Gefahren und Schäden sind versichert?
Ausschlaggebend für die Leistung aus der Betriebsunterbrechung ist die im Vertrag vereinbarte Definition eines Schadensfalls. Dabei kann es sich um Sachschäden am eigenen Betrieb handeln, wie zum Beispiel durch Feuer oder Elementarschäden. Aber auch Unterbrechungen der Liefer- und Produktionsketten sind versicherbar, sodass die dadurch verursachten Umsatzausfälle eine Betriebsunterbrechung darstellen – und das umfasst auch andere Betriebsstätten oder Tochterunternehmen.
Betriebsunterbrechung – verschiedene Gefahren versicherbar
Es lassen sich folgende Schäden als Auslöser einer Betriebsunterbrechung absichern:
- Feuer-, Leitungswasser-, Sturm- und andere Elementarschäden
- Einbruchdiebstahl inklusive Vandalismus
- Schäden an Maschinen oder Geräten
Der Sachschaden bedingt also den Schadensfall für die Betriebsunterbrechungsversicherung, die die versicherten Kosten bis zur Reparatur der entstandenen Schäden und damit bis zur umfassenden Wiederherstellung des Geschäftsbetriebes erstattet.
Betriebsschließung aus anderen Gründen
Eine weitere Schadenskategorie betrifft vor allem die Lebensmittelindustrie und Gastronomie: Hier kann es zu Schließungen und damit Ertragsausfällen kommen wegen
- behördlicher Entscheidungen, die auf dem Infektionsschutzgesetz beruhen,
- behördlicher Untersuchungen oder
- schlechter Ernten
Auch für diese speziellen Fälle gibt es eine Versicherungslösung – die Betriebsschließungsversicherung, die ebenfalls eine Art der Betriebsunterbrechungsversicherung darstellt und die fortlaufenden Kosten sowie den ausgefallenen Gewinn für die relevante Zeit übernimmt.
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Was kostet eine Betriebsunterbrechungsversicherung?
Wie bei jeder Versicherung beeinflussen verschiedene Faktoren die Höhe der zu erhebenden Versicherungsprämie. Bei einer Betriebsunterbrechungsversicherung sind dies in Abhängigkeit vom konkreten Versicherungsmodell in erster Linie:
Die Höhe der Versicherungssumme
Die als maximale Entschädigung definiert Versicherungssumme je Schadensfall ist die Berechnungsgrundlage für die Versicherungsprämie. Ermittelt wird die Versicherungssumme mit Hilfe der vorliegenden Bilanzen, der Prognosen für das aktuelle Geschäftsjahr und den erfassten Fixkosten. Da es naturgemäß zu Veränderungen im Geschäftsverlauf kommen kann, wird die einmal festgelegte Versicherungssumme regelmäßig an die Gegebenheiten angepasst, um mögliche Unter- oder Überdeckungen zu vermeiden – und das wirkt sich in der Folge natürlich auf die Versicherungsbeiträge aus.
Wichtig: Nur bei den Betriebsunterbrechungsversicherungen, die an die Versicherungssumme der Geschäftsinhaltsversicherung gekoppelt werden, spielen die tatsächlichen betriebswirtschaftlichen Kennzahlen eines Unternehmens keine Rolle.
Die Länge der Haftzeit
Die Standardvariante umfasst 12 Monate. Einige Anbieter sichern jedoch auch darüberhinausgehende Haftzeiten ab, sodass auch bei länger anhaltenden Betriebsunterbrechungen Leistungen übernommen werden. Die Haftzeit kann in der Regel auf 24 oder 36 Monate erweitert werden. Damit steigen logischerweise auch die Versicherungsbeiträge.
Einschlüsse und Erweiterungen des Versicherungsumfangs
Die Höhe der Versicherungsbeiträge richtet sich auch nach dem Versicherungsmodell: Einerseits lässt sich die Betriebsunterbrechung im Versicherungspaket absichern, was im Vergleich günstig ist. Folgende Sparten kommen hier in Frage:
- Gewerbliche Sachversicherung
- Maschinenversicherung
- Elektronikversicherung
- Montageversicherung
Die Betriebsunterbrechungsversicherung Kosten variieren also in Abhängigkeit vom zugrundeliegenden Versicherungsmodell, vom Versicherungsumfang und der vereinbarten maximalen Höhe der Leistungen. Die Beiträge lassen sich nur auf der Grundlage der jeweiligen Gegebenheiten und abhängig vom konkreten Bedarf errechnen.
Fazit: Ist eine Betriebsunterbrechungsversicherung sinnvoll?
In jedem Fall! Zum einen lassen sich Unterbrechungen des Geschäftsbetriebes nicht komplett ausschließen – und das unabhängig davon, ob die Betriebsunterbrechung als Folge eines Sachschadens oder eines anderen Schadenereignisses abgeschlossen wird. Zum anderen ist das Kosten-Nutzen-Verhältnis angesichts der immensen Folgen, die eine Betriebsunterbrechung nach sich ziehen kann, ausgesprochen günstig. Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler können auf diese Weise sinnvoll Vorsorge betreiben und ihre wirtschaftliche Existenz absichern.
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