betriebsrente Betriebsrenten in Gefahr? | Bild: © DOC RABE Media | Fotolia.com

Deutsche Unternehmen schlagen Alarm: Die nun schon seit mehreren Jahren andauernde Niedrigzins-Politik erfordert immer höhere Rücklagen, um die ihren Arbeitnehmern zugesagten Betriebsrente überhaupt realisieren zu können. In einem Brief, den 23 deutsche Finanzvorstände an den Bundestag richteten, fordern sie die Politik nun auf, zumindest die Bewertung der Rückstellung besserzustellen. Doch was können die Unternehmen und Unternehmer selber tun, um die Betriebsrenten weiterhin sicher zu gestalten?

Rückstellungen für Betriebsrente – Unwägbarkeiten vorbeugen

Für die direkte betriebliche Altersversorgung, wie beispielsweise die Direktzusage als Einzel- oder im Rahmen einer Tarifvereinbarung, können vom Unternehmen sogenannte Pensionsrückstellungen in der Bilanz ausgewiesen werden. Es gibt zwar keine klare Definition im HGB, allerdings reicht die im § 1 BetrAVG ausgeführte Legaldefinition aus, so lange die Versorgungszusage unmittelbar, also nicht über einen Versorgungsträger, erteilt wird. Dabei ist es unerheblich, ob die Leistungen wegen Alters, wegen einer Hinterbliebenenversorgung oder wegen Invalidität zugesagt oder als Rente ausgezahlt werden – allein die Unwägbarkeiten in Bezug auf Leistungsbeginn und -höhe reichen für die Zulässigkeit der Rückstellung aus. Ebenso unerheblich ist es, ob die Unternehmen die Zusagen zur Betriebsrente mit entsprechenden Versicherungsverträgen rückgedeckt haben – die Beanstandungen aus Wirtschaftskreisen richten sich lediglich gegen die Bilanzierungsvorschriften.

Verzinsung der Rückstellungen – Änderungen geplant

Der Zinssatz für die Abzinsung der Rückstellungen entscheidet neben der Sterbewahrscheinlichkeit über den Barwert: Während steuerlich 6 Prozent vorgeschrieben sind, verlangen künftig die Bilanzierungsvorschrift IAS 19 sowie auch das Handelsrecht eine Orientierung am aktuell zu erzielenden Zinsniveau. Als Grundlage soll der von der Deutschen Bundesbank monatlich ausgewiesene durchschnittliche Rechnungszins genutzt werden. Wird dieser Prozentsatz nur um ein Prozentpunkt reduziert, müssen Unternehmen zwischen zehn und 15 Prozent mehr zurückstellen – und umgekehrt. Hier gilt das sogenannte Vorsichtigkeitsprinzip, nach dem Unternehmen eher zu niedrige als zu hohe Zinsen anzusetzen haben. Als Bemessungszeitraum für den durchschnittlichen marktüblichen Zinssatz galten bislang sieben Jahre, die die Bundesregierung nun auf zehn Jahre erhöhen will. So sollen die Auswirkungen des enormen Zinsverfalls seit der Finanzkrise abgefedert werden.

Niedrigzinsphase treibt Kosten für Betriebsrente nach oben

Den 23 deutschen Finanzvorständen geht dieser Schritt aber nicht weit genug: Der in Kürze zu den geplanten Änderungen tagende Rechtsausschuss wird aufgefordert, den Zinssatz auf 4,5 Prozent festzusetzen – und zwar bis auf weiteres. Angesichts der hohen Volatilität an den Märkten könnten die Unternehmen so wenigstens auf eine gewisse Planbarkeit bauen. Als Alternative wird ein Strecken des Bemessungszeitraumes für den marktüblichen Zinssatz auf 15 Jahre vorgeschlagen. Zum Vergleich: Bei zehn Jahren ergibt sich ein Durchschnittszins von 4,3 Prozent, bei 15 Jahren immer hin schon 4,67 Prozent. Die Entlastung in den handelsrechtlichen Gewinn- und Verlust-Rechnungen wäre für die Unternehmen also enorm, denn die Pensionsrückstellungen umfassen Beträge in Milliardenhöhe. Gleichzeitig platzieren sie ihre Kritik an der geplanten Ausschüttungssperre, die mit der Verlängerung des Bewertungszeitraumes einhergehen soll. Diese würde komplizierte Berechnungen verursachen, ein Verzicht wird angeregt.

Betriebsrente ist unverzichtbar – Ausgestaltung entscheidend

Zu den Unterzeichnern gehören die Finanzvorstände von Bayer, aber auch der Deutschen Post, von Siemens, Continental, der Lufthansa sowie adidas und Metro. Der Vorstoß ist durchaus nachzuvollziehen, denn die Bedeutung der Betriebsrente wird in Zukunft noch steigen: Ohne diese zusätzliche Versorgung reißt die Versorgungslücke im Alter für viele Arbeitnehmer immer weiter auf. Die Direktzusage, deren Leistungen alternativ aus den laufenden Erlösen der Unternehmen und/oder einem entsprechenden Versicherungsvertrag realisiert werden können, gehört zu den ältesten Formen der betrieblichen Altersversorgung. Mit einer Auslagerung der Zusagen auf externe Versorgungseinrichtungen, wie beispielsweise eine Unterstützungs- oder Pensionskasse, vermeiden Unternehmen die bilanziellen Auswirkungen der Versorgung – im positiven wie im negativen Sinne. Es ist also eine Frage des Durchführungsweges, die über den Aufwand im Zusammenhang mit der Betriebsrente entscheidet – die Effekte in Bezug auf die Attraktivität des Unternehmens für Fachkräfte dürfen dabei nicht unterschätzt werden.