Das Vermögen des Unternehmens unterscheidet sich in Anlage- und Umlaufvermögen. Auf der Aktivseite einer Bilanz weist jedes Unternehmen sein Vermögen aus. Es unterteilt sich in Anlagevermögen und Umlaufvermögen. Die Unterschiede sind nicht so schwer zu beschreiben, dennoch gibt es Bilanzposten, für deren Ausweis die Sachverhalte ganz genau betrachtet werden müssen. Wichtig ist die Unterscheidung der beiden Positionen bei der Beurteilung der finanziellen Struktur des Unternehmens und bei der Einschätzung seiner Zukunftsaussichten.
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Das Anlagevermögen dient der Unternehmung langfristig
Zum Anlagevermögen einer Unternehmung gehört all jenes Vermögen, welches angeschafft wurde, um dem Geschäftszweck dauerhaft zu dienen. Im Rechnungswesen wird unterschieden in
- Immaterielle Vermögensgegenstände wie Patente und Rechte
- Sachanlagen wie Grundstücke, Maschinen, Fahrzeuge
- Finanzanlagen wie Anleihen, ausgegebene Darlehen, Beteiligungen
Die Buchhalter schreiben die Vermögenswerte also nur dann dem Anlagevermögen zu, wenn sie länger im Unternehmen verbleiben (mindestens ein Jahr) und zur Erzielung von Erlösen genutzt werden.
Besondere Merkmale kennzeichnen das Anlagevermögen
Das Anlagevermögen eines jeden Unternehmens muss am Bilanzstichtag einzeln bewertet werden. In Deutschland gilt das Niederstwertprinzip. Besitzen die Vermögensgegenstände einen geringeren Wert als zur Zeit der Anschaffung, dann darf nur dieser in der Bilanz ausgewiesen werden. Für abnutzbares Anlagevermögen wie Maschinen, Fahrzeugen, Gebäuden oder Software buchen die Mitarbeiter des Rechnungswesens planmäßige Abschreibung über die gesamte Nutzungsdauer des Vermögens und erfassen so den Werteverlust.
Auch Sonderabschreibungen auf einen noch niedrigeren Wert werden vorgenommen. Grundstücke oder Wertpapiere zählen zum nicht abnutzbaren Anlagevermögen. Wenn am Bilanzstichtag ihr Buchwert jedoch nicht erzielt werden könnte, müssen sie ebenfalls gesondert abgeschrieben werden.
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Das Anlagevermögen sichert die Zukunft des Unternehmens
Bilanzexperten schließen aus der Struktur des Vermögens auf die Zukunftsfähigkeit der Unternehmung. So hat bei einem produzierenden Betrieb das Anlagevermögen traditionell einen höheren Anteil am Gesamtvermögen als bei einem Handelsunternehmen, weil dieser für den Herstellprozess von Gütern deutlich mehr Maschinen und Ausrüstungen benötigt. Diese Bilanzstruktur wird in der betriebswirtschaftlichen Kennzahl Anlagenintensität ermittelt.
Interessant sind außerdem die Kennzahlen Abschreibungsquote (Verhältnis zwischen Abschreibungsbetrag und Summe der Herstellungs- und Anschaffungskosten) und die Investitionsquote (Verhältnis zwischen Neuinvestitionen und Summe der Herstellungs- und Anschaffungskosten). Experten schätzen so ein, wie alt das Anlagevermögen ist und in welchem Maß es regeneriert wird. Unternehmen, die ihr Anlagevermögen verschleißen und nicht ersetzen, berauben sich ihrer eigenen Existenz. Jeder Unternehmer sollte auch die Goldene Bilanzregel beherzigen: Langfristig dem Unternehmen dienendes Vermögen müssen sie stets auch langfristig finanzieren. Dafür setzen sie das Eigenkapital ein und nehmen langfristiges Fremdkapital auf.
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Das Umlaufvermögen verbleibt nur kurz im Unternehmen
Die zweite große Vermögensposition in der Bilanz ist das Umlaufvermögen. Hier werden die Vermögenswerte zusammengefasst, die nur kurzfristig im Unternehmen verbleiben. Es untergliedert sich in
1. Vorräte
2. Forderungen und andere Vermögensgegenstände
3. Wertpapiere
4. Kontobestand, Kassenbestand, Schecks und Guthaben bei Kreditinstituten
Bei einigen Vermögenswerten müssen die Verantwortlichen also genauer hinschauen und stets die Frage beantworten, wie lange sie im Unternehmen genutzt werden. Vorräte gehören stets zum Umlaufvermögen, auch wenn sie länger als ein Jahr im Lager liegen sollten. Sie sind zum Verkauf bestimmt. Wertpapiere werden nur dann dem Umlaufvermögen zugeordnet, wenn das Unternehmen sie dafür erwirbt, sie kurzfristig auch wieder abzugeben.
Umlaufvermögen genauer betrachtet
Gegenstände des Umlaufvermögens müssen ebenso am Bilanzstichtag bewertet werden wie das Anlagevermögen. Auch hier gilt das Niedrigwertprinzip, sogar in seiner strengen Form. Da es hier keine regelmäßigen Abschreibungen gibt, müssen außerplanmäßig Abschreibungen vorgenommen werden, wenn der tatsächliche Wert nicht mehr erzielt werden kann. Für Vermögenswerte und vor allem für die Vorräte des Umlaufvermögens sind vereinfachte Verfahren für die Wertermittlung in der Inventur möglich. Hierzu gehören die Festwert- und die Durchschnittsmethode und sogenannte Verbrauchsfolgeverfahren („Last in – First out“ oder „First in – First out“).
Bilanzexperten gewinnen auch Erkenntnisse zum Umlaufvermögen
Für die Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse im Unternehmen ermitteln Experten in der Bilanzanalyse die Umlaufintensität, also der Anteil des Umlaufvermögens am Gesamtvermögen. Eine hohe Umlaufintensität deutet auf eine kurzfristige Kapitalbindung hin. Dem Unternehmen gelingt es gut, Vorräte und Forderungen kurzfristig wieder in liquide Mittel umzuwandeln. Zur Finanzierung des Umlaufvermögens soll nur kurzfristiges Kapital (also kurzfristige Verbindlichkeiten) eingesetzt werden.
Dazu gehören die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Form von Lieferantenkrediten und kurzfristig fällige Bankkredite, wie zum Beispiel die Inanspruchnahme des Kontokorrents. Die Bilanzexperten ermitteln verschiedene Liquiditätskennzahlen, indem sie den Wert des Umlaufvermögens mit den Verbindlichkeiten ins Verhältnis setzen. Interessant ist auch das Working Capital, das als Differenz aus Umlaufkapital und kurzfristigen Verbindlichkeiten berechnet wird. Ist das Working Capital positiv, kann das Unternehmen seine Verbindlichkeiten decken, es ist also liquide.
Die Trennung in Anlage-und Umlaufvermögen ist Voraussetzung für Bilanzanalysen
Aussagekräftige Beurteilungen zur Vermögens- und Finanzierungsstruktur von Unternehmen können nur gelingen, wenn die einzelnen Positionen in der Bilanz korrekt aufgegliedert werden. Das ist auch die Voraussetzung für das Ranking von Banken und für erfolgreiche Finanzierungsverhandlungen. Auch in der täglichen Arbeit im Rechnungswesen müssen die Unterschiede zwischen den beiden Vermögensarten beachtet werden, vor allem bei der Bewertung der Vermögensgegenstände zum Bilanzstichtag und bei unterjährigen Abschreibungen.
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