Abschreibungen Abschreibungen | © Christian Dubovan | unsplash.com

Viele Unternehmer kennen Abschreibungen auf Gegenstände ihres Anlagevermögens und verstehen sie als ein Mitteln, um den Gewinn zu mindern und Steuern zu sparen. Dabei umfasst das Thema Abschreibungen noch viel mehr. Das deutsche Wirtschaftsrecht verpflichtet Unternehmer, das Vermögen so gering und ihre Schulden so hoch wie möglich zu bewerten. So sollen vor allem die Gläubiger geschützt werden. Welche wichtige Rolle die Abschreibungen dabei spielen, zeigt unser Überblick.

Grundidee der Abschreibungen

Grundsätzlich muss in jeder Bilanz des Unternehmens die aktuelle Vermögenssituation des Betriebes wahrheitsgetreu abgebildet werden. In der deutschen Buchführung gilt das Vorsichtsprinzip zum Schutz der Anteilseigner oder Gesellschafter des Unternehmen, seiner Gläubiger und seiner Investoren. Bei den Gegenständen des Anlage- und Umlaufvermögens ist der aktuelle Wert anzusetzen, der jedoch nicht über den Anschaffungskosten liegen darf. Schulden müssen mit ihrem Rückzahlungswert ausgewiesen werden. Im Ernstfall kann dieser höher sein als der aktuelle Buchwert, etwa bei Darlehen in fremder Währung, dessen Wechselkurs sich seit Aufnahme der Fremdmittel erhöht hat. Dann sprechen die Experten allerdings von einer Wertberichtigung, nicht von einer Abschreibung. Diese Grundsätze finden sich sowohl im Handelsrecht für alle bilanzierenden Unternehmen als auch im Steuerrecht für Selbständige und Freiberufler, die ihren Gewinn nach der Einnahme-/Überschussrechnung ermitteln.

Auswirkungen von Abschreibungen

Eine Abwertung von Vermögen auf den aktuellen Wert kann nur durch Abschreibungen erfolgen. Abschreiben heißt also nichts anderes, als die Differenz zwischen dem Buchwert und dem tatsächlichen Wert zu verbuchen. Abschreibungen fließen in die Gewinn- und Verlustrechnung des Betriebes ein. Sie werden als Kosten im Soll verbucht, die Gegenbuchung erfolgt direkt auf dem Anlagekonto im Haben, zum Beispiel:

Abschreibung auf Sachanlagen 1.000 Euro
an
Fuhrpark 1.000 Euro.

Jede Abschreibung verringert also den Gewinn des Unternehmens und damit auch die Steuerbelastung. Gleichzeitig vermindert sie jedoch auch das Vermögen des Betriebes. Ohne Ersatzinvestitionen verzehren die Abschreibungen die Besitz des Unternehmens. Der Wert eines Unternehmens wird aber in erster Linie von seinen Vermögenswerten bestimmt, erst danach werden Umsatz und Zukunftsaussichten betrachtet. Das sollte bei allen Überlegungen berücksichtigt werden.

Planmäßige und außerplanmäßige Abschreibungen auf Anlagevermögen

Durch planmäßige Abschreibungen wird die Abnutzung der Gegenstände des Anlagevermögens abgebildet. Sie orientieren sich an ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer. Ein Wahlrecht besteht hier nicht, die Abschreibungen sind handelsrechtlich im Paragraph 253 HGB und steuerrechtlich im Paragraph 7 des Einkommenssteuergesetzes verankert. Ausgangspunkt für die Abschreibungen sind die ermittelten Anschaffungs- und Herstellungskosten. Unterschieden wird zwischen linearer und degressiver Abschreibungsmethode. Jeder Unternehmer ist jedoch verpflichtet, den ermittelten Buchwert am Ende des Jahres mit dem tatsächlichen Wert zu vergleichen. Wird ein Wirtschaftsgut etwa beschädigt oder gar unbrauchbar, so muss eine außerordentliche (oder außerplanmäßige) Abschreibung vorgenommen werden, wenn die Wertminderung dauerhaft ist. Nur so kann der tatsächliche Wert abgebildet werden. Abwertungen auf den aktuellen Wert sind auch auf Finanzanlagen vorzunehmen, wenn ihr Wert am Abschlusstag nicht erzielt werden kann.

Abschreibungen auf Umlaufvermögen

Nicht planmäßig sind auch Abschreibungen auf das Umlaufvermögen von Unternehmen. Auch sie sind vorzunehmen, wenn der aktuelle Markt- oder Börsenpreis niedriger ist als der Wert in den Büchern. Davon können Finanzanlagen des Umlaufvermögens genauso betroffen sein wie angelegte Vorräte. Hat das Unternehmen einen Posten eingekauft, der schon sehr lange im Lager liegt und zu dem kalkulierten Preis nicht mehr an die Kunden abgegeben werden kann, so ist sein Wert zu berichtigen. Auch Forderungen, die bei der Insolvenz eines Kunden nicht mehr eingebracht werden können, müssen abgeschrieben werden.

Zuschreibungen bei Wertaufholung

In der Handelsbilanz müssen bilanzierende Unternehmen aber auch Zuschreibungen buchen, wenn die Gründe für eine vorgenommene außerplanmäßige Abschreibung nicht mehr bestehen. Dieses Zuschreibungsgebot gilt auch im Steuerrecht. Ziel ist immer der wahrheitsgetreue Ausweis des Vermögens.

Abschreibung hat außerdem Finanzierungsfunktion

Abschreibungen werden in der Buchhaltung dafür verwendet, einen tatsächlich niedrigeren Wert von Vermögensgütern abzubilden. Damit übernehmen sie eine wichtige Bewertungsfunktion. Durch die Abschreibungsbuchungen verteilt sich der Aufwand, der durch die Anschaffung oder Herstellung von abnutzbaren Wirtschaftsgütern entsteht, auf ihre Nutzungsdauer. Neben dieser Verteilungsfunktion besitzen die Abschreibungen auch eine Finanzierungsfunktion. Die Wertminderungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung als Aufwand verbucht, ohne dass liquide Mittel abfließen. Durch die Berücksichtigung der Abschreibungsraten in der Kalkulation der Produkte und Dienstleistungen werden sie bei jedem Umsatz „mitverdient“. Das so eingesammelte und nicht ausgegebene Geld kann genutzt werden, um Darlehen für die Anschaffung des Vermögensgegenstandes zu tilgen oder um neue Investitionen zu tätigen.

Abschreibungen sind verpflichtend

Unternehmen, Selbständige und Freiberufler können Abschreibungen gezielt nutzen, um den Gewinn und die Vermögenssituation ihres Gewerbes zu beeinflussen. Viele Wahlmöglichkeiten bleiben ihnen jedoch nicht, da die Abschreibungen verbindlich im Handels- und im Einkommenssteuergesetz geregelt wurden. Abschreibungen mindern zwar den Gewinn, aber auch das Vermögen. Ein gesundes Verhältnis zwischen Abschreibung und Neuinvestition ist für die Bewertung der gesamten Unternehmung wichtig.